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1 Allgemeine Einführung (S. 15-16)
1.1 Allgemeine Struktur des AMDP-Systems
Das AMDP-System umfasst den Belegbogen zum Psychischen und Somatischen Befund sowie zur Anamnese. Eine Ergänzung des AMDP-Systems um andere Skalen im Sinne eines „Modul- Systems“ steht auch zur Verfügung (Freyberger & Möller, 2003). Dadurch ist es möglich, zusätzliche Symptombereiche (z.B. Dissoziative Symptome) zu erfassen bzw. einzelne schon im AMDPSystem vorhandene Bereiche noch differenzierter abzubilden (z.B. depressive Störungen, Zwangsstörungen, Negativsymptomatik). Das Kernstück des AMDP-Systems stellen der „Psychische Befund“ und der „Somatische Befund“ dar, die aus Gründen der praktischen Handhabbarkeit zusammen mit der Anamnese auf einem vierseitigen Dokumentationsbogen zusammengefasst sind, jedoch auch unabhängig voneinander verwendet werden können. Für die Beibehaltung der Erfassung des somatischen Befundes sprechen folgende Gründe:
– Zur Berechnung der sog. AMDP-Syndrome (Gebhardt et al., 1983) sind auch einige somatische Symptome notwendig (z.B. vegetatives Syndrom, depressives Syndrom),
– im somatischen Befund sind einige auch für die klassifikatorische Diagnostik nach ICD-10 relevante Symptome enthalten (z.B. depressive Episode, somatisches Syndrom),
– der somatische Befund wird in vielen psychopharmakologischen Studien als sog. Nebenwirkungsskala eingesetzt und kann auch im Einzelfall diese Funktion übernehmen.
Die abgeschlossene 8. Revision hat sich vor allem auf den Psychischen Befund konzentriert. Der Somatische Befund, dessen Erfassung meist auch eher unproblematisch ist, wurde nur unwesentlich überarbeitet und auf Fehler durchgesehen. Die Belege Anamnese 1 bis 3 aus der vorangegangenen Version wurden aus bereits genannten Gründen zusammengefasst. Ganz verzichtet werden sollte auf sie jedoch nicht, um zumindest denjenigen Nutzern, die keine eigene Basisdokumentation haben, die Möglichkeit zu geben, grundlegende anamnestische Daten zu erfassen. Sind die alten Anamnesebögen z. B. Teil einer klinikinternen Basisdokumentation, so können sie selbstverständlich weiterverwendet werden, um die kontinuierliche Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Die Beibehaltung eines Anamnesebogens soll zudem weiterhin den Systemcharakter unterstreichen.
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